Jugendverkehrswacht

UMFRAGE: JA ZUR JUGEND
Bei knapp 50 Verkehrswachten ist das Interesse sehr hoch, möglichst zeitnah (in den nächsten 1-3 Jahren) eine eigene Jugendgruppe zu gründen. Viele interessierte Verkehrswachten können sich auch vorstellen, zukünftig an den Sitzungen der AG teilzunehmen.
Die Arbeitsgemeinschaft ist bei den Befragten mehrheitlich bekannt. Der Erstkontakt mit der AG wird sehr gerne persönlich gewünscht und das #START-Team zur #Ortsverkehrswacht angefordert.

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Innerhalb von nur 4 Wochen haben sich 92 verschiedene Verkehrswachten an unserer Online-Umfrage beteiligt und ihr Wünsche und Anregungen mitgeteilt. Helfen Sie mit: jugend@dvw-ev.de

Wenn alles sitzt, sitzen alle sicher!

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Für eine sichere Ausfahrt ist neben einem technisch einwandfreien Motorrad und guten Fahrfähigkeiten auch die richtige Kleidung wichtig.

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KOMBI

Auch wenn es warm ist, sollten Biker nicht in Jeans und T-Shirt aufs Motorrad steigen. Die Kombi besteht meist aus Leder oder modernen Textilien. Sie bietet Schutz vor Nässe und Wind; im Falle eines Sturzes auch vor Schürfwunden. Es gibt sie in vielen Designs und Ausführungen. Sogar faserverstärkte Jeans-Hosen sind keine Seltenheit mehr.[…]

Für den Sitz auf der Maschine braucht die Kombi eine optimale Passform: Sie muss genügend Bewegungsfreiheit geben, Ärmel und Hosenbeine dürfen nicht zu kurz sein, der Kragen darf nicht zuschnüren und im Schritt darf sie nicht kneifen.

Wenn Motorradkleidung in unauffälligen dunklen Farben gehalten ist, sind Warnwesten ratsam, die über die Kombi gezogen und per Reißverschluss geschlossen werden. So bleiben sie auch bei starkem Fahrtwind da, wo sie hingehören und der Biker ist besser sichtbar für andere.

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PROTEKTOREN

Protektoren machen Motorradbekleidung noch sicherer. Hier sollte auf das Prüfzeichen CE EN 1621 geachtet werden. Viele Kombis sind bereits mit schützenden Elementen zum Beispiel für Kniegelenke, Schulter und Ellenbogen ausgestattet. Rückenprotektoren stützen zusätzlich die Wirbelsäule. Sie können auch separat unter die Kleidung gezogen werden und sollten an keinem Biker fehlen. Der Nierengurt gehört für viele zur Standardausrüstung und schützt den Lendenbereich vor Auskühlung.

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HANDSCHUHE UND STIEFEL

Motorradhandschuhe und Stiefel müssen trocken und warm halten. Da die Gelenkstruktur der Hände komplex und verletzungsanfällig ist, haben Handschuhe Materialverstärkungen für die Fingerknöchel und Handballen. Bei der Anprobe muss jeder darauf achten, dass die Beweglichkeit nicht zu sehr eingeschränkt wird – der Fahrer muss mit Gefühl Bremse, Gas und Kupplung bedienen können. Die Stulpen sollten lang genug sein, um mit dem Jackenärmel gut abzuschließen.

Auch die Stiefel müssen sitzen, ohne die Beweglichkeit einzuschränken. Der Biker bedient mit dem Fuß die zweite Bremse und schaltet die Gänge. Qualitätsvolle Stiefel polstern den Fuß rundum und haben eine rutschfeste Sohle, um in jeder Situation den Halt auf den Fußrasten zu behalten. Bei einer guten Passform sitzen die Gelenkprotektoren an der richtigen Stelle und ein hoher Schaft schützt Schienbein und Wade.

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HELM

Ob Integral-, Jet- oder Klapphelm: In Deutschland gilt für Motorradfahrer seit 1976 eine Helmpflicht. Welcher Helm der Beste ist, hängt von der Art der Belastung und auch persönlichem Geschmack ab. Wichtig ist die aktuelle Prüfnorm ECE 22-05. Darüber hinaus muss er gut sitzen und darf auch mit Schutzbrille nicht drücken. Bei Visier und Brille ist darauf zu achten, dass sie wenig beschlagen wie zum Beispiel ein Pinlock-Visier. Nach einem Sturz ist der Helm unbedingt zu entsorgen, denn er kann dann seine Schutzwirkung nicht mehr optimal gewährleisten.

–> Zur Pressemitteilung: http://bit.ly/PM-DVW6

Wichtige Neuerungen!

Heute, am 14. Dezember 2016, tritt eine Novelle der StVO in Kraft, die für Verkehrsteilnehmer einige wichtige Neuerungen mit sich bringt.

Verständlichere Neuformulierung der Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse (§ 11, Abs. 2 StVO):

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Begleitung Rad fahrender Kinder

Aufsichtspersonen über 16 Jahre dürfen nun auch mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen, wenn sie dort Rad fahrende Kinder bis acht Jahre beaufsichtigen. Nach wie vor besonders betont wird in dieser Regelung der Schutz von Fußgängern, die auf Gehwegen weiterhin absoluten Vorrang genießen.

E-Bikes auf Radwegen

Einen neuen Akzent setzt der Gesetzgeber auch bei den Elektrofahrrädern. Um dieses Verkehrsmittel zu stärken, wird es nun ermöglicht, dass Pedelecs mit einer Antriebsunterstützung bis 25 km/h außerorts grundsätzlich (§ 2, Abs. 4 StVO) und innerorts auf dafür ausgewiesenen Radwegen zugelassen werden. Hierfür wurde in die StVO ein neues Sinnbild aufgenommen, das ein Fahrrad mit Ladekabel zeigt. Welche Radwege konkret dafür freigegeben werden, bleibt den Ländern überlassen. Für die deutlich schnelleren S-Pedelecs gilt diese neue Regelung nicht.